Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
-Strichaufzählung
In Kraft seit 01.06.2024 bis 31.12.9999
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