§ 28 Oö. ElWOG 2006

Oö. ElWOG 2006 - Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

2. HAUPTSTÜCK

ÜBERTRAGUNGSNETZE

 

§ 28

Übertragungsnetzbetreiber

 

(1) Übertragungsnetzbetreiber in Oberösterreich ist die Verbund-Austrian Power Grid AG.

 

(2) Übertragungsnetzbetreiber, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören, müssen zumindest hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Übertragung zusammenhängen. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers sind die Grundsätze gemäß § 33 Abs. 5 Z. 1 bis 5 auch auf den Übertragungsnetzbetreiber sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.02.2006 bis 31.12.9999
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