Lehrverpflichtungsgruppen
Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:
1. | Lehrverpflichtungsgruppe BK I: | |||||||||
Lehrveranstaltungen im Theoriebereich | ||||||||||
2. | Lehrverpflichtungsgruppe BK II: | |||||||||
a. | Instrumental- und Ensembleunterricht | |||||||||
b. | Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen. | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 66/2007) |
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