§ 6 Oö. BKL

Oö. BKL - Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 6

Ausmaß der Lehrverpflichtung für den Leiter

 

Die Lehrverpflichtung des Leiters des Bruckner-Konservatoriums Linz vermindert sich insofern, als der Leiter von der Unterrichtserteilung befreit ist. Übt der Leiter dennoch eine Unterrichtstätigkeit aus, so gebührt ihm dafür bis zu einem Ausmaß von vier Wochenstunden der jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppe keine gesonderte Vergütung.

In Kraft seit 09.09.1996 bis 31.12.9999
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