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Lehrverpflichtungsgruppen
Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:
1. | Lehrverpflichtungsgruppe BK I: | |||||||||||||||||
Lehrveranstaltungen im Theoriebereich | ||||||||||||||||||
2. | Lehrverpflichtungsgruppe BK II: | |||||||||||||||||
Instrumental- und Ensembleunterricht | ||||||||||||||||||
a. | ||||||||||||||||||
Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen. | ||||||||||||||||||
b. | ||||||||||||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 66/2007) |
Lehrverpflichtungsgruppen
Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:
1. | Lehrverpflichtungsgruppe BK I: | |||||||||||||||||
Lehrveranstaltungen im Theoriebereich | ||||||||||||||||||
2. | Lehrverpflichtungsgruppe BK II: | |||||||||||||||||
Instrumental- und Ensembleunterricht | ||||||||||||||||||
a. | ||||||||||||||||||
Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen. | ||||||||||||||||||
b. | ||||||||||||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 66/2007) |