Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
2.
Diese Verordnung tritt mit 9. September 1996 in Kraft.
In Kraft seit 09.09.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 Oö. BKL
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Oö. BKL selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 Oö. BKL