§ 8 Oö. BKL

Oö. BKL - Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

3. ABSCHNITT

 

§ 8

Schlußbestimmungen

 

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt mit 9. September 1996 in Kraft.

In Kraft seit 09.09.1996 bis 31.12.9999
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