§ 31 Oö. BBRG

Oö. BBRG - Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 31

Wählerevidenz

 

Als Wählerevidenz im Sinn dieses Landesgesetzes gilt die Wählerevidenz nach dem Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001.

In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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