§ 25 Oö. BauTV 2013

Oö. BauTV 2013 - Oö. Bautechnikverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Zugleich tritt die Oö. Bautechnikverordnung, LGBl. Nr. 106/1994, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2008, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Zugleich tritt die Oö. Bautechnikverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 106 aus 1994,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2008,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige individuelle Verwaltungsverfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.
  3. (3)Absatz 3Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren im Sinn der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.7.1998, S 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl. Nr. L 217 vom 5.8.1998, S 18, unterzogen.

(Anm: LGBl.Nr. 17/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 17/2024)

In Kraft seit 16.02.2024 bis 31.12.9999
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