§ 26 Oö. AWG 2009 § 26

Oö. AWG 2009 - Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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