§ 29 Oö. AWG 2009 § 29

Oö. AWG 2009 - Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Dieses Landesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997, LGBl. Nr. 86, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 18/1998, 54/1999, 79/2000, 90/2001, 61/2005, außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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