Übergabeprotokoll
Die Übergabe von Archivgut ist vom übernehmenden Archiv zu bestätigen. Das Übergabeprotokoll ist im übernehmenden Archiv dauernd aufzubewahren und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. | den Ort und das Datum der Übergabe; | |||||||||
2. | die Übergeberin oder den Übergeber des Archivguts; | |||||||||
3. | den Inhalt und die Bezeichnung des Archivguts; | |||||||||
4. | Erklärungen zu Eigentumsrecht, allfälligen Urheberrechten, Geheimhaltungsvorschriften und Schutzfristen betreffend das zu übergebende Archivgut. |
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