Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Paragraph 23,
Die Bestimmungen dieses Abschnittes treten mit erfolgter Neuordnung der jeweiligen Verkehrsverbünde im Sinne dieses Bundesgesetzes, spätestens jedoch mit 1. Jänner 2004, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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