§ 8 OEPG Vollziehung

OEPG - Ökoprämiengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
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