Das Ökoprämiengesetz, BGBl. I Nr. 28/2009, tritt mit Ablauf des 31. März 2009 in Kraft. Das Ökoprämiengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2009,, tritt mit Ablauf des 31. März 2009 in Kraft.
In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
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