Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Ökoprämiengesetz, BGBl. I Nr. 28/2009, tritt mit Ablauf des 31. März 2009 in Kraft.
In Kraft seit 01.04.2009 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 OEPG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 OEPG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 OEPG