§ 6 NÖ WFV 1985 Tilgung und Auszahlung

NÖ WFV 1985 - NÖ Wohnungsförderungsverordnung 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Das Darlehen hat einen Tilgungszeitraum von 35 Jahren und wird mit 1 % jährlich dekursiv verzinst. Die Annuitäten betragen in den ersten fünf Jahren des Tilgungszeitraumes 2 % des Darlehensbetrages. Sie erhöhen sich ab dem 6. Tilgungsjahr jeweils in Fünfjahresintervallen um 0,5 % des Darlehensbetrages (z. B. 6.–10. Tilgungsjahr 2,5 % usw.).

(2) Die Tilgung erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober. Die Verzinsung und die Tilgung des Darlehens beginnen mit 1. April oder 1. Oktober, welcher der gänzlichen Auszahlung des zugesicherten Darlehens nachfolgt.

(3) Das Darlehen wird in Teilbeträgen nach Maßgabe des Baufortschrittes ausbezahlt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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