Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Land fördert die Errichtung von Wohnungen und Wohnheimen durch Neubau, Zubau, Einbau oder Umbau sowie die Sanierung von Wohnungen, Wohnheimen und Wohnhäusern.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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