(1) Die Mittel werden aufgebracht durch:
- | Leistungen des Bundes, | |||||||||
- | Leistungen des Landes, | |||||||||
- | Leistungen der vom Land eingerichteten Fonds, | |||||||||
- | Rückflüsse aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen, | |||||||||
- | Erträgnisse aus Förderungsmitteln. |
(2) Die Gemeinden sollen im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereichs die Errichtung geförderter Wohnungen unterstützen.
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