§ 10 NÖ WBVV 1990 Abschluß des Werkvertrages

NÖ WBVV 1990 - NÖ Wohnbauvergabeverordnung 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Nach der Auftragserteilung muß mit dem jeweiligen Gewerbetreibenden ein Werkvertrag abgeschlossen werden. Nebenabreden sind unzulässig.

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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