§ 3 NÖ VKUG 2000 Anspruch auf Karenzurlaub

NÖ VKUG 2000 - NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Dem Bediensteten, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (im Folgenden “Vater”), ist auf sein Verlangen ein Urlaub gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (Karenzurlaub) zu gewähren; eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenzurlaub durch beide Elternteile ist ausgenommen im Falle des § 6 Abs. 2 nicht zulässig.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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