Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im Rahmen des Schulversuches und erfolgreicher Ablegung der Reife- und Diplomprüfung sind die Absolventen und Absolventinnen berechtigt, folgende Berufsbezeichnung zu führen:
Fachrichtung | Berufsbezeichnung |
Forstwirtschaft | Holzkaufmann/Holzkauffrau |
Pferdewirtschaft | Pferdekaufmann/Pferdekauffrau |
Weinbau und Kellerwirtschaft | Weinkaufmann/ Weinkauffrau |
Landwirtschaft | Agrarkaufmann/ Agrarkauffrau |
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Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | Agrarkaufmann/ Agrarkauffrau |
Dies ist im Abschlusszeugnis oder in einer eigenen Urkunde zu vermerken. |
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