§ 1 NÖ SSFH Art und Ziel des Schulversuches

NÖ SSFH - Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in NÖ

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in Niederösterreich in folgenden landwirtschaftlichen Fachschulen mit folgenden Fachrichtungen in der Organisationsform einer ganzjährigen berufsschulersetzenden Fachschule und einer Schulstufe in vier Jahren angeordnet.

 

Schule

Fachrichtung

Dauer

Edelhof

Forstwirtschaft, Pferdewirtschaft

vier Jahre

Krems

Weinbau und Kellerwirtschaft

vier Jahre

Mistelbach

Landwirtschaft

vier Jahre

Obersiebenbrunn

Landwirtschaft

 

vier Jahre

Gießhübl, Warth

Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

vier Jahre

 

(2) Ziel dieses Schulversuches ist es, Schülern und Schülerinnen einer landwirtschaftlichen Fachschule eine schulische Ausbildung in Handelsakademien bzw. Schülern und Schülerinnen von Handelsakademien eine schulische Ausbildung in den angeführten Fachrichtungen an landwirtschaftlichen Fachschulen zu ermöglichen.

In Kraft seit 19.07.2019 bis 31.12.9999
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