Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die angeführten Fachschulen tragen hinsichtlich dieses Schulversuches die Bezeichnung “Einstufige landwirtschaftliche Fachschule, Bezeichnung der Fachrichtung entsprechend § 1 Abs. 1, Bezeichnung des Standortes entsprechend § 1 Abs. 1”.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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