Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die nach diesem Landesgesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben und die Wahrnehmung der sonstigen damit in Zusammenhang stehenden, die Gemeinde treffenden Rechte und Pflichten sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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