§ 1 NÖ PZV Anwendungsbereich

NÖ PZV - NÖ Planzeichenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Diese Verordnung regelt Form und Ausführung der Pläne und der anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale) örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog) hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen dieser Verordnung zu entsprechen.

In Kraft seit 14.06.2002 bis 31.12.9999
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