Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Zentralausschuß ist, soweit § 24 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und den Dienststellenausschüssen des Zentralausschußbereiches zu wählen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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