§ 38 NÖ LPVW Anwendung der Bestimmungen

NÖ LPVW - NÖ Landeslehrer-Personalvertretungswahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Auf die Wahl der Vertrauenspersonen (§§ 30 und 31 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes) finden, soweit in den folgenden Vorschriften dieses Abschnittes nichts anderes bestimmt wird, die Bestimmungen des Abschnittes I sinngemäße Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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