§ 2 NÖ LG 1997 Ausgangsbetrag

NÖ LG 1997 - NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe beträgt monatlich € 7.267,3 (Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates nach dem Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997).

(2) Der Ausgangsbetrag erhöht sich jährlich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner entsprechend dem § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Die Landesregierung hat den sich durch die Erhöhung ergebenden Ausgangsbetrag im Landesgesetzblatt kundzumachen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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