Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die nach diesem Gesetz zu erlassenden Verordnungen werden mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgt, sofern sie keinen späteren Inkrafttretungstermin enthalten.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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