Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Ermittlung der Einheitssätze zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr und die Ermittlung des schmutzfrachtbezogenen Anteiles der Kanalbenützungsgebühr ist entsprechend der in der Anlage angeschlossenen Formblätter vorzunehmen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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