Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die §§ 12 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 2, 26, 69 Abs. 7, 85 Abs. 3, 87, 88 Abs. 1, 89 und 95 sowie das V. Hauptstück sind Verfassungsbestimmungen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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