§ 3 NÖ DWVV 1996

NÖ DWVV 1996 - NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die Vergütung für die Betriebskosten hat grundsätzlich nach den tatsächlich entstehenden Kosten zu erfolgen.

(2) Sind diese Kosten nicht feststellbar, so ist monatlich ein Pauschalbetrag ab 1.1.2015 von € 0,72, ab 1.1.2016 von € 0,78, ab 1.1.2017 von € 0,85 und ab 1.1.2018 von € 0,91 pro m2 Nutzfläche einzuheben.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.2024
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