§ 3 NÖ DWVV 1996 (weggefallen)

NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Vergütung für die Betriebskosten hat grundsätzlich nach den tatsächlich entstehenden Kosten zu erfolgen.
  2. (2)Absatz 2Sind diese Kosten nicht feststellbar, so ist monatlich ein Pauschalbetrag ab 1.1.2015 von € 0,72, ab 1.1.2016 von € 0,78, ab 1.1.2017 von € 0,85 und ab 1.1.2018 von € 0,91 pro m2 Nutzfläche einzuheben.
§ 3 NÖ DWVV 1996 seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2024
  1. (1)Absatz einsDie Vergütung für die Betriebskosten hat grundsätzlich nach den tatsächlich entstehenden Kosten zu erfolgen.
  2. (2)Absatz 2Sind diese Kosten nicht feststellbar, so ist monatlich ein Pauschalbetrag ab 1.1.2015 von € 0,72, ab 1.1.2016 von € 0,78, ab 1.1.2017 von € 0,85 und ab 1.1.2018 von € 0,91 pro m2 Nutzfläche einzuheben.
§ 3 NÖ DWVV 1996 seit 31.12.2024 weggefallen.

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