(1) Die Dienstwohnungsvergütung gilt die Aufwendungen für die Heizungsanlage, die Warmwasseraufbereitungsanlage sowie für die Kücheneinrichtung, einen Kühlschrank und einen Herd (Kochgelegenheit) ab.
(2) Monatliche Pauschalbeträge für besondere Nutzungen
1. | Bereitstellung einer Kühltruhe | € 1,82 | ||||||||
2. | Bereitstellung einer Waschmaschine | € 3,63 | ||||||||
3. | Bereitstellung einer Geschirrspülmaschine | € 3,63 | ||||||||
4. | Gartenbenützung pro angefangene Gartenfläche von 100 m2 | € 0,73 |
(3) Für sonstige Einrichtungen bzw. Geräte sind Zuschläge nach den Grundsätzen der Amortisation unter Zugrundelegen einer durchschnittlichen Lebensdauer und dem Anschaffungspreis oder einem geschätzten Wert zu ermitteln.
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