§ 6 NÖ DWVV 1996 Valorisierung

NÖ DWVV 1996 - NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Sätze der Dienstwohnungsvergütungen sind ab 1. Jänner 2025 jährlich mit Beginn des Kalenderjahres zu valorisieren. Zur Berechnung ist der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2010 heranzuziehen. Ausgangsbasis ist die veröffentlichte Indexzahl für Jänner 2023.

In Kraft seit 28.02.2024 bis 31.12.2024
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 NÖ DWVV 1996


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 NÖ DWVV 1996 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 NÖ DWVV 1996


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 NÖ DWVV 1996


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 NÖ DWVV 1996 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ DWVV 1996 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 NÖ DWVV 1996
§ 7 NÖ DWVV 1996