§ 14 NÖ BZG

NÖ BZG - NÖ Bienenzuchtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.02.2026
  1. (1)Absatz einsMit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Bienenzuchtgesetz, LGBl. 6320–0, das eine Wiederverlautbarung des Bienenzuchtgesetzes vom 10. Juli 1910, LGBl.Nr. 184, darstellt, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Bienenzuchtgesetz, Landesgesetzblatt 6320–0, das eine Wiederverlautbarung des Bienenzuchtgesetzes vom 10. Juli 1910, LGBl.Nr. 184, darstellt, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§§ 6, 8 Abs. 1, 8 Abs. 2, 12 Abs. 1 Z 8 und 13 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 12 Abs. 1 Z 6 außer Kraft.Paragraphen 6,, 8 Absatz eins,, 8 Absatz 2,, 12 Absatz eins, Ziffer 8 und 13 Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 6, außer Kraft.
In Kraft seit 30.12.2025 bis 31.12.9999
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