§ 8 NÖ BWG Biosphärenpark Gemeinden

NÖ BWG - NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Gemeinden, die Flächenanteil am Biosphärenpark Wienerwald haben, sind berechtigt, die Bezeichnung “Biosphärenpark Gemeinde” zu führen.

In Kraft seit 21.07.2006 bis 31.12.9999
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