(1) Die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Biosphärenpark Wienerwald erfolgt durch das Biosphärenpark Wienerwald Management.
(2) Die Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management dienen der Umsetzung der im § 2 enthaltenen Ziele. Insbesondere obliegt dem Biosphärenpark Wienerwald Management die Ausarbeitung und Weiterentwicklung eines Entwicklungskonzeptes für den Biosphärenpark Wienerwald.
(3) Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management sind insbesondere:
1. | der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenpark Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen gemäß § 2 Abs. 1; | |||||||||
2. | die offizielle Repräsentation des Biosphärenpark Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften; | |||||||||
3. | die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von Konzepten (z. B.: Tourismus, Offenland, Monitoring) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung; | |||||||||
4. | Koordination des Naturraummanagements und Erstellung von Konzepten dazu; | |||||||||
5. | die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung; | |||||||||
6. | die Koordinierung bzw. Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit; | |||||||||
7. | der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen; | |||||||||
8. | die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit; | |||||||||
9. | die Entwicklung und Koordination der Besucherinformation und Gebietsbetreuung; | |||||||||
10. | Konzept und Koordinierung der Kennzeichnung der Außengrenzen. |
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