§ 6 NÖ BWG Betretungsrecht

NÖ BWG - NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Den mit den Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management betrauten Personen ist in Ausübung ihrer Tätigkeit unentgeltlich Zutritt zu Grundstücken (ausgenommen Gebäude und Hausgärten) innerhalb der Kern- und Pflegezonen zu gewähren. Vor dem Zutritt zu den Pflegezonen ist das grundsätzliche Einvernehmen mit den Grundeigentümern herzustellen.

In Kraft seit 21.07.2006 bis 31.12.9999
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