§ 7 NÖ BWG Besucherbetreuung

NÖ BWG - NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes hat das Biosphärenpark Wienerwald Management persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranzuziehen.

In Kraft seit 21.07.2006 bis 31.12.9999
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