Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes hat das Biosphärenpark Wienerwald Management persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranzuziehen.
In Kraft seit 21.07.2006 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 NÖ BWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 NÖ BWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 NÖ BWG