§ 13 NÖ ADG 2017 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

NÖ ADG 2017 - NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde

 

In Kraft seit 27.11.2018 bis 31.12.9999
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