§ 7 NÖ ADG 2017 Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

NÖ ADG 2017 - NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit dem Ziel der bestmöglichen Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Hinblick auf die in diesem Gesetz genannten Diskriminierungsgründe hat das Land Niederösterreich geeignete Maßnahmen zur Förderung eines Dialogs zwischen Land, Gemeinden oder Gemeindeverbänden und sachlich in Betracht kommenden Nichtregierungsorganisationen zu treffen.

In Kraft seit 14.03.2017 bis 31.12.9999
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