§ 166 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Region Schallaburg

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Loosdorf und Melk beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Melk – Loosdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Schollach und Zelking-Matzleinsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.

In Kraft seit 23.12.2016 bis 31.12.9999
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