Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle

Nast-V - Nadelstichverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.11.2024

Verordnung der Landesregierung vom 4. Februar 2014 zum Schutz der Bediensteten vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – Nast-V)

LGBl. Nr. 5/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 11 Abs. 4, 12 Abs. 7 und 13 Abs. 4 des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003 – TBSG 2003, LGBl. Nr. 75, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

In Kraft seit 07.02.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Nast-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 Nast-V