Nadelstichverordnung (Nast-V) Fundstelle

Nast-V - Nadelstichverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Verordnung der Landesregierung vom 4. Februar 2014 zum Schutz der Bediensteten vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – Nast-V)

LGBl. Nr. 5/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 11 Abs. 4, 12 Abs. 7 und 13 Abs. 4 des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003 – TBSG 2003, LGBl. Nr. 75, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

In Kraft seit 07.02.2014 bis 31.12.9999
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