§ 8 Nast-V Umsetzung von Unionsrecht

Nast-V - Nadelstichverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/32/EU des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, ABl. 2010 Nr. L 134, S. 66, umgesetzt.

In Kraft seit 07.02.2014 bis 31.12.9999
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