§ 142 NO

NO - Notariatsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.

In Kraft seit 01.05.1977 bis 31.12.9999
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