Eignung für messtechnische Kontrollen
Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:
1. | Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers: | |||||||||
a) | Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung, | |||||||||
b) | laufende Fort- und Weiterbildung | |||||||||
c) | Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen | |||||||||
2. | Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung): | |||||||||
3. | Zuverlässigkeit | |||||||||
4. | Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung |
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