Anl. 5 MPBV

MPBV - Medizinproduktebetreiberverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Liste der in das Implantatregister aufzunehmenden Medizinprodukte

1.

Aktive implantierbare Medizinprodukte inklusive implantiertem Zubehör (zB Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.)

2.

Nicht aktive implantierbare Medizinprodukte:

Gelenks-Implantate (zB Hüftgelenks-, Kniegelenks-Implantate, etc.)

Weichteil-Implantate (zB Brust-Implantate, etc.)

Organ-Implantate (zB künstliche Herzklappen, etc.)

Implantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)

In Kraft seit 01.04.2007 bis 31.12.9999
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