Anl. 4 MPBV

Medizinproduktebetreiberverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2007 bis 31.12.9999
Eignung für messtechnische Kontrollen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:
  1. 1.Ziffer einsAusbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
    1. a)Litera aAbschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
    2. b)Litera blaufende Fort- und Weiterbildung
    3. c)Litera cKenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  2. 2.Ziffer 2Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
  3. 3.Ziffer 3Zuverlässigkeit
  4. 4.Ziffer 4Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Stand vor dem 10.07.2007

In Kraft vom 01.04.2007 bis 10.07.2007
Eignung für messtechnische Kontrollen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:
  1. 1.Ziffer einsAusbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
    1. a)Litera aAbschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
    2. b)Litera blaufende Fort- und Weiterbildung
    3. c)Litera cKenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  2. 2.Ziffer 2Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
  3. 3.Ziffer 3Zuverlässigkeit
  4. 4.Ziffer 4Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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