Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
1.Ziffer einsAusbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
a)Litera aAbschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
b)Litera bKenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
c)Litera claufende Fort- und Weiterbildung
d)Litera dKenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
e)Litera eausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
2.Ziffer 2Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
3.Ziffer 3Zuverlässigkeit
4.Ziffer 4Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung
In Kraft seit 11.07.2007 bis 31.12.9999
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