Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
1. | Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers: | |||||||||
a) | Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung | |||||||||
b) | Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte | |||||||||
c) | laufende Fort- und Weiterbildung | |||||||||
d) | Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen | |||||||||
e) | ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik | |||||||||
2. | Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen | |||||||||
3. | Zuverlässigkeit | |||||||||
4. | Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung |
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