Anl. 3 MPBV

Medizinproduktebetreiberverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2007 bis 31.12.9999
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
  1. 1.Ziffer einsAusbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
    1. a)Litera aAbschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
    2. b)Litera bKenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
    3. c)Litera claufende Fort- und Weiterbildung
    4. d)Litera dKenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
    5. e)Litera eausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
  2. 2.Ziffer 2Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
  3. 3.Ziffer 3Zuverlässigkeit
  4. 4.Ziffer 4Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Stand vor dem 10.07.2007

In Kraft vom 01.04.2007 bis 10.07.2007
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
  1. 1.Ziffer einsAusbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
    1. a)Litera aAbschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
    2. b)Litera bKenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
    3. c)Litera claufende Fort- und Weiterbildung
    4. d)Litera dKenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
    5. e)Litera eausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
  2. 2.Ziffer 2Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
  3. 3.Ziffer 3Zuverlässigkeit
  4. 4.Ziffer 4Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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